Die wichtigsten Fakten zur pauschalen Beihilfe: Ein Überblick
Die Wahl der pauschalen Beihilfe stellt eine wichtige Entscheidung im Leben von Beamtinnen und Beamten dar, die weitreichende Konsequenzen haben kann. Damit du diese Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen kannst, haben wir die zentralen Fakten rund um die pauschale Beihilfe übersichtlich für dich zusammengefasst:
- Einmalige und unwiderrufliche Entscheidung: Die Option für die pauschale Beihilfe ist eine Wahl, die nur einmal getroffen werden kann und anschließend dauerhaft Bestand hat.
- Berechtigter Personenkreis: Diese Regelung steht sowohl neu ernannten Beamtinnen und Beamten als auch jenen im öffentlichen Dienst zur Verfügung, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
- 50 Prozent Zuschuss – auch im Ruhestand: Die pauschale Beihilfe sichert einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Krankenversicherungskosten zu, und das sowohl während der aktiven Dienstzeit als auch im Pensionsalter.
- Gebunden an bestimmte Bundesländer: Der Anspruch auf diese Form der Beihilfe besteht ausschließlich in Bundesländern, die die pauschale Beihilfe auch eingeführt haben.
- Gesetzlich definierte Leistungen: Die Leistungen, die im Rahmen der GKV erbracht werden, sind durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Dies bedeutet auch, dass bestimmte Leistungen geändert oder gestrichen werden können.
- Anforderungen an GKV-Leistungen: Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen den gesetzlichen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Ausreichendheit und Zweckmäßigkeit genügen.
Wo liegen die Vor- und Nachteile der pauschalen bzw. der individuellen Beihilfe?
Die Entscheidung zwischen pauschaler und individueller Beihilfe hängt stark von den persönlichen Umständen und Präferenzen ab. Vorteile der pauschalen Beihilfe umfassen vor allem die finanzielle Planbarkeit und die Einfachheit der Abrechnung, da 50 Prozent der Krankenversicherungskosten pauschal abgedeckt werden. Nachteile können sich daraus ergeben, dass bestimmte individuelle Gesundheitsleistungen unter Umständen nicht oder nur teilweise abgedeckt sind, was bei der individuellen Beihilfe der Fall sein könnte. Die individuelle Beihilfe wiederum passt sich den spezifischen Bedürfnissen und Ausgaben an, kann aber mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein.
Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?
Die pauschale Beihilfe steht grundsätzlich Neubeamten und bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Beamten in den Bundesländern zur Verfügung, die dieses Modell eingeführt haben. Dies schließt Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit ein.
Wer kann sie nicht beantragen?
Beamte, die in einem Bundesland beschäftigt sind, das die pauschale Beihilfe nicht eingeführt hat, können dieses Modell nicht wählen. Ebenso sind Personen, die bereits die individuelle Beihilfe in Anspruch nehmen und sich unwiderruflich dagegen entschieden haben, von der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen.
Kannst du zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wechseln?
Ein Wechsel von der individuellen zur pauschalen Beihilfe ist unter bestimmten Bedingungen möglich, insbesondere bei einer erstmaligen Entscheidung oder bei Änderungen im beruflichen Status. Ein Rückwechsel ist jedoch in der Regel nicht vorgesehen, da die Wahl der pauschalen Beihilfe eine einmalige und unwiderrufliche Entscheidung darstellt.
Hat jeder Beamte Anspruch auf die pauschale Beihilfe?
Nicht jeder Beamte hat Anspruch auf die pauschale Beihilfe. Der Anspruch hängt von der Verfügbarkeit des Modells im jeweiligen Bundesland und von der individuellen Entscheidung des Beamten ab. In Bundesländern, die die pauschale Beihilfe nicht anbieten, bleibt nur die individuelle Beihilfe als Option.
Kann ich wieder von der pauschalen zur individuellen Beihilfe zurückwechseln?
Ein Rückwechsel von der pauschalen zur individuellen Beihilfe ist in der Regel nicht möglich. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe gilt als einmalig und unwiderruflich, wodurch eine spätere Änderung dieser Wahl ausgeschlossen wird.
Was passiert bei Umzug mit der pauschalen Beihilfe?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands bleibt der Anspruch auf pauschale Beihilfe grundsätzlich bestehen, solange das neue Bundesland ebenfalls die pauschale Beihilfe anbietet. Bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe müssen sich Beamte an die dort geltenden Regelungen anpassen, was in der Regel die individuelle Beihilfe bedeutet.
Eine Übersicht der Bundesländer mit und ohne pauschaler Beihilfe 2024
Die Einführung der pauschalen Beihilfe markiert einen signifikanten Wandel im Bereich der Unterstützungsleistungen für Beamtinnen und Beamte in Deutschland. Mit dieser Maßnahme wird den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit eröffnet, einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Diese Reform bringt viele Fragen mit sich, insbesondere hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit in den verschiedenen Bundesländern.
Im Folgenden geben wir dir einen detaillierten Überblick darüber, welche Bundesländer die pauschale Beihilfe bereits umgesetzt haben und in welchen sie noch nicht angeboten wird. Mit einem Klick auf das jeweilige Bundesland gelangst du zu mehr Informationen.
Bundesländer ohne pauschale Beihilfe
In diesen Bundesländern steht die pauschale Beihilfe derzeit noch nicht zur Verfügung:
- Beihilfe Bund
- Bayern
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Rheinland-Pfalz (RLP)
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Bundesländer mit pauschaler Beihilfe
In diesen Bundesländern ist die pauschale Beihilfe bereits eine Option für Beamtinnen und Beamte. Hier wird ein Zuschuss von 50 Prozent zu den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt:
Beihilfe in Baden-Württemberg 2024
In Baden-Württemberg genießen Beihilfeberechtigte und ihre Angehörigen eine umfassende Unterstützung im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Der Beihilfebemessungssatz variiert dabei je nach persönlicher Situation:
- Beihilfeberechtigte (ohne oder mit einem Kind): 50%
- In Elternzeit (ohne oder mit einem Kind), mit zwei oder mehr Kindern, Pensionäre, Ehe- oder Lebenspartner (unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen), und beihilfeberechtigte Kinder: 70% bis 80%.
Leistungen umfassen ein breites Spektrum von ambulanten über stationäre bis zu zahnärztlichen Behandlungen, einschließlich Pflegeleistungen und speziellen Regelungen für Auslandsreisen. Eine Kostendämpfungspauschale, die je nach Besoldungsgruppe zwischen 75 und 480 Euro pro Jahr liegt, beteiligt Beihilfeempfänger an den Kosten.
Seit dem 01.01.2023 steht Beamten in Baden-Württemberg zudem die Option der pauschalen Beihilfe zur Verfügung, die 50% der Krankenversicherungskosten abdeckt. Diese Wahl ist einmalig und bindet an den Verzicht auf individuelle Beihilfeansprüche. Wichtig: Der Anspruch auf pauschale Beihilfe endet bei einem Dienstherrenwechsel über die Landesgrenzen hinaus.
Pflegepflichtversicherung ist separat zu betrachten, da die pauschale Beihilfe lediglich die Krankenversicherung umfasst. Bei PKV-Versicherten übernimmt die Beihilfe in der Regel 70% der Pflegekosten, während GKV-Versicherte 50% erhalten.
Digitale Antragsstellung ist über die Beihilfe-App Baden-Württemberg möglich, die sowohl für iOS als auch Android zur Verfügung steht. Alle notwendigen Formulare und Anträge sowie Informationen zum Bearbeitungsstand sind über das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach zugänglich.
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Beihilfe in Berlin 2024
Die Beihilferegelungen in Berlin bieten umfassende Unterstützung für Beihilfeberechtigte und deren Angehörige, basierend auf einem personenbezogenen Beihilfebemessungssatz. Dieser variiert je nach familiärer und beruflicher Situation der Beihilfeberechtigten:
- Grundsatz: 50% für Berechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind.
- Erhöhter Satz: 70% für Beihilfeberechtigte in Elternzeit (mit maximal einem Kind), mit zwei oder mehr Kindern, Pensionäre, und Ehe- oder Lebenspartner unter bestimmten Einkommensgrenzen.
- Für Kinder: Ein erhöhter Satz von 80%.
Leistungen decken ein breites Spektrum ab, von ambulanten und stationären Behandlungen über zahnärztliche Versorgung bis hin zu Pflegeleistungen, wobei in vielen Bereichen eine Eigenbeteiligung vorgesehen ist. Für chronisch Erkrankte gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei den Zuzahlungen.
Seit dem 18.03.2020 besteht in Berlin die Möglichkeit, sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden, die einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet. Diese Option steht sowohl neu ernannten Beamten als auch bereits in der GKV versicherten Beamten offen, erfordert jedoch den unwiderruflichen Verzicht auf individuelle Beihilfeansprüche.
Wichtig: Bei einem Dienstherrnwechsel über Landesgrenzen hinweg endet der Anspruch auf die pauschale Beihilfe.
Für die Pflegepflichtversicherung gilt, dass die pauschale Beihilfe nur die Krankenversicherung abdeckt. Der nicht durch die Beihilfe gedeckte Teil muss durch eine private oder soziale Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Digitale Antragsstellung ist über die Berliner Beihilfe-App möglich, die für iOS und Android verfügbar ist und eine schnelle Übermittlung von Anträgen und Belegen ermöglicht.
Kontakt und Formulare sind über das Landesverwaltungsamt Berlin zugänglich, wo auch aktuelle Informationen zu Bearbeitungszeiten und weitere relevante Dokumente zur Verfügung stehen.
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Beihilfe in Brandenburg 2024
In Brandenburg richtet sich der Beihilfebemessungssatz nach der persönlichen und familiären Situation der Beihilfeberechtigten, wobei sich die Sätze wie folgt staffeln:
- Standard: 50% für Berechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind.
- Erhöht: 70% für Beihilfeberechtigte in Elternzeit (mit maximal einem Kind), mit zwei oder mehr Kindern, Pensionäre, sowie Ehe- oder Lebenspartner unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen.
- Für Kinder: Ein erhöhter Satz von 80%.
Leistungsspektrum: Dieses umfasst eine Vielzahl an ambulanten und stationären Behandlungen, zahnärztliche Versorgung und Pflegeleistungen. Eine Eigenbeteiligung von in der Regel 10% ist bei vielen Leistungen vorgesehen, wobei Zuzahlungsbegrenzungen für Medikamente, Hilfsmittel und Beförderungskosten bestehen, insbesondere für chronisch Erkrankte.
Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit zur Wahl der pauschalen Beihilfe. Diese bietet einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), mit der Einschränkung, dass der Zuschuss auf maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags der GKV begrenzt ist. Die Entscheidung hierfür ist unwiderruflich und endet bei einem Wechsel des Dienstherrn über die Landesgrenzen hinaus.
Wichtig zu wissen: Die pauschale Beihilfe deckt nur Krankenversicherungsleistungen ab. Für die Pflegepflichtversicherung müssen gesonderte Regelungen beachtet werden, da hier eine private Pflegepflichtversicherung oder die soziale Pflegeversicherung einspringt, um den nicht durch die Beihilfe gedeckten Teil abzudecken.
Aktuell bietet Brandenburg keine spezifische Beihilfe-App an. Für Anträge und weitere Informationen stehen das zuständige Beihilfeamt in Cottbus sowie die Website des Landes Brandenburg zur Verfügung. Dort sind auch alle relevanten Formulare und Anträge einsehbar und die aktuelle Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen wird transparent kommuniziert.
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Beihilfe in Bremen 2024
In Bremen ist der Beihilfebemessungssatz individuell gestaltet und richtet sich nach der familiären Konstellation und dem Status der Beihilfeberechtigten:
- Grundregelung: 50% für Berechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind.
- Erhöhte Sätze: 70% für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern, und für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Einkommensgrenzen.
- Pensionäre und ihre Partner: Zwischen 60% und 80%, abhängig vom spezifischen Status.
- Für Kinder: Ein Beihilfesatz von 80%.
Leistungen umfassen ambulante und stationäre Behandlungen, zahnärztliche Versorgung und Pflegeleistungen, mit einer Kostendämpfungspauschale, die je nach Beihilfebemessungssatz zwischen 100 und 70 Euro variiert. Eine Eigenbeteiligung ist bei vielen Leistungen erforderlich.
Seit dem 01.01.2020 besteht für beihilfeberechtigte Beamte in Bremen die Möglichkeit, sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden. Diese Option beinhaltet einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), limitiert auf maximal 50% des Höchstbeitrags der GKV.
Wichtige Aspekte zur pauschalen Beihilfe:
- Der Anspruch endet bei einem Dienstherrnwechsel über Landesgrenzen hinweg.
- Die pauschale Beihilfe deckt ausschließlich Krankenversicherungsleistungen ab. Für die Pflegepflichtversicherung müssen gesonderte Regelungen beachtet werden.
In Bremen ist derzeit keine spezifische Beihilfe-App verfügbar. Alle notwendigen Formulare und Anträge sind über die zuständige Beihilfestelle erhältlich, die unter der Anschrift Performa Nord in Bremen zu finden ist. Aktuelle Informationen zu Bearbeitungszeiten und weiterführende Details sind auf der offiziellen Webseite zugänglich.
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Beihilfe in Hamburg 2024
In Hamburg sind die Beihilfebemessungssätze personenbezogen und bieten eine flexible Unterstützung abhängig von der familiären Situation der Beihilfeberechtigten:
- Grundsatz: 50% für Berechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind.
- Erhöhte Sätze: 70% für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern sowie für Pensionäre und deren Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, sofern das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
- Für Kinder: Ein Beihilfesatz von 80%.
Leistungen umfassen ambulante und stationäre Behandlungen, zahnärztliche Versorgung, und Pflegeleistungen. Eine Kostendämpfungspauschale, die zwischen 25 Euro und 500 Euro pro Kalenderjahr liegt, muss von den Beihilfeberechtigten getragen werden. Zudem existiert eine Belastungsgrenze für Medikamente bei chronisch Kranken.
Seit dem 01.08.2018 besteht die Möglichkeit, sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden, die einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und endet bei einem Wechsel des Dienstherrn über die Landesgrenzen hinaus.
Wichtige Aspekte:
Die pauschale Beihilfe deckt nur Krankenversicherungsleistungen ab. Die Pflegepflichtversicherung muss gesondert betrachtet werden, wobei die Beihilfe bei PKV-Versicherten in der Regel 70% übernimmt, während GKV-Versicherte 50% erhalten.
Digitale Antragsstellung ist über die Beihilfe-App "Meine Arztrechnung" möglich, die für iOS und Android verfügbar ist. Dies ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Übermittlung von Belegen und Anträgen.
Für weitere Informationen und Formulare steht die Beihilfestelle Hamburg zur Verfügung, die über das ZPD Hamburg erreichbar ist. Aktuelle Informationen zu Bearbeitungszeiten und weiterführende Details sind auf der offiziellen Webseite sowie in der Beihilfeverordnung Hamburg zu finden.
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Beihilfe in Niedersachsen 2024
In Niedersachsen richten sich die Beihilfebemessungssätze nach der individuellen und familiären Situation der Beihilfeberechtigten:
- Standard: 50% für Berechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind.
- Erhöhte Sätze: 70% für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern sowie für Pensionäre und deren Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Einkommensgrenzen.
- Für Kinder: Ein Beihilfesatz von 80%.
Leistungen umfassen ein breites Spektrum an ambulanten und stationären Behandlungen, zahnärztliche Versorgung, und Pflegeleistungen. Eine Kostendämpfungspauschale, die zwischen 25 Euro und 500 Euro pro Kalenderjahr liegt, muss von den Beihilfeberechtigten getragen werden. Für chronisch Erkrankte existiert eine reduzierte Belastungsgrenze.
Seit dem 01.02.2024 bietet Niedersachsen die Möglichkeit, sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden, die einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorsieht. Diese Entscheidung ist bindend und endet bei einem Dienstherrnwechsel über Landesgrenzen hinweg.
Wichtig: Die pauschale Beihilfe deckt ausschließlich Krankenversicherungsleistungen ab. Für die Pflegepflichtversicherung gelten gesonderte Regelungen.
Die Beihilfe-App Niedersachsen (NLBV eBeihilfe App) ermöglicht eine einfache und schnelle Übermittlung von Anträgen und Belegen an die Beihilfestelle. Verfügbar für iOS und Android, erfordert sie eine vorherige Registrierung.
Kontakt und Formulare sind über das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung zugänglich. Aktuelle Informationen zu Bearbeitungszeiten und weiterführende Details sind online auf der offiziellen Webseite zu finden.
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Beihilfe in Thüringen 2024
In Thüringen richtet sich der Beihilfebemessungssatz nach der persönlichen und familiären Konstellation der Beihilfeberechtigten:
- Grundregel: 50% für Berechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind.
- Erhöhter Satz: 70% für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern, für Pensionäre und deren Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, sofern das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
- Für Kinder: Ein erhöhter Beihilfesatz von 80%.
Leistungen umfassen ein breites Spektrum von ambulanten und stationären Behandlungen, zahnärztliche Versorgung und Pflegeleistungen. Dabei werden Kosten bis zu den Höchstsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung und darüber hinaus übernommen, unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung der Beihilfeberechtigten.
Seit dem 01.01.2020 besteht in Thüringen die Möglichkeit, sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden. Diese Wahl bietet einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), beschränkt auf maximal 50% des Höchstbeitrags der GKV.
Wichtig:
- Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist bindend und endet bei einem Wechsel des Dienstherrn über die Landesgrenzen hinaus.
- Die pauschale Beihilfe deckt ausschließlich Krankenversicherungsleistungen ab. Für die Pflegepflichtversicherung gelten separate Regelungen.
Online-Kurzantrag: Über das Online-Portal des Landes Thüringen können Anträge bequem digital eingereicht werden, nachdem ein Servicekonto für die Legitimation erstellt wurde.
Kontakt und Formulare sind über das Landesamt für Finanzen in Thüringen zugänglich. Alle relevanten Formulare und Anträge sowie Informationen zu Bearbeitungszeiten und weiterführende Details sind auf der offiziellen Webseite und direkt bei der Beihilfestelle erhältlich.