Zum Jahreswechsel wird die gesetzliche Krankenversicherung erneut steigen. Dabei wird die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2025 stärker steigen als in den Jahren zuvor.
Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2025 beträgt 1.119,04 Euro pro Monat (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, ohne Kinder).
Bei Krankenkassen setzt sich der Beitrag aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,60% des Bruttoeinkommens und einem Zusatzbeitrag zusammen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert.
Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich um 6,5 % auf 5.512,50 Euro, während die Versicherungspflichtgrenze ebenfalls um 6,5 % auf 6.150 Euro ansteigt. Somit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von 73.800 Euro die Wahlfreiheit zwischen der GKV und PKV.
Schauen wir uns nun mal exemplarisch 2 Berechnungen für das Jahr 2024 und 2025 im Höchstsatz an:
2024: 5.175 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) x 16,30% (Allg. + ⌀ Zusatzbeitragssatz)
= 843,53 Euro mtl. Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
2025: 5.512 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) x 16,30% (Allg. + ⌀ Zusatzbeitragssatz)
= 898,54 Euro mtl. Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
Durch die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich der Beitrag um 55,01 Euro pro Monat erhöht.
Der maximale Zuschuss des Arbeitgebers für PKV-Versicherte erhöht sich im Jahr 2025 auf 449,27 Euro pro Monat.
Hinzu kommen die veränderten Werte in der Pflegepflichtversicherung für das Jahr 2025. Der Höchstbeitrag liegt nun bei 187,43 Euro. Der maximale Zuschuss durch den Arbeitgeber steigt auf 93,71 Euro.
Ab dem 01.01.2025 beträgt der Gesamtbetrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Höchstsatz 1.119,04 Euro pro Monat.
Wie steigen die Kosten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Vergleich?
Im Zeitraum von 2004 bis 2024 sind die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um durchschnittlich 3,2% pro Jahr gestiegen. Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung (PKV) wurden um durchschnittlich 2,8% pro Jahr angepasst.
Das dürfte überraschend sein, da in der öffentlichen Diskussion zunehmend die steigenden Kosten der Privaten Krankenversicherung im Fokus stehen.
Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen jedes Jahr automatisch, ohne Kenntnisnahme der breiten Masse. Denn mit steigendem Einkommen steigt auch der Beitrag zur GKV. Zudem wird auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung des Beitragssatzes regelmäßig nach oben angepasst.
Die Beitragsbemessungsgrenze lag im Jahr 2014 bei 48.600 Euro und ist seitdem um gut 36% gestiegen.
Im Jahr 2014 lag der Höchstbeitrag zur GKV bei 627,75 Euro. Knapp 11 Jahre später liegt der Höchstbeitrag 2025 bei 898,54 Euro, was eine prozentuale Steigerung von von rund 43% ausmacht.
Weiche Faktoren, wie etwa Leistungskürzungen, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt.