Beihilfe Bund 2024 – Alle Infos für Beamte!

16. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Ein Gebäude vom Bund. Beihilfe für Beamte 2024
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Hier haben wir alle wichtigen Informationen zur Bundesbeihilfe für dich zusammengestellt. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Zusätzlich werden wir dich über die Leistungen der Beihilfe anhand von Praxisbeispiele informieren. Des Weiteren werden wir dir zeigen, wo du die wichtigsten Informationen sowie die App der Beihilfe Bund findest.

Beihilfeanspruch Bund

Der Bemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte Pensionäre haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern das Einkommen des Vorjahres nicht 20.000 Euro übersteigt
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

Der Leistungskatalog der Bundesbeihilfe

In diesem Abschnitt geben wir eine Übersicht über die Leistungen der Beihilfe des Bundes. Für detailliertere Informationen verweisen wir auf die aktuelle Bundesbeihilfeverordnung.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß dem beihilferechtlichen Gebührenverzeichnis beihilfefähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent (mind. 5,00 Euro, max. 10 Euro)
  • Medizinisch notwendige Transporte werden in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet. Eigenbeteiligung der Fahrtkosten liegt bei 10 Prozent (mind. 5,00 Euro, max. 10 Euro)
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis und Höchstbeträge
  • Hilfsmittel werden gemäß Hilfsmittelkatalog der Beihilfe und Höchstbeträge erstattet. Es gilt eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Eine Begrenzung von 2 Prozent der Dienstbezüge (Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags) dient zur Begrenzung von Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Haushaltshilfe und Beförderungskosten. Bei chronisch Erkrankten liegt die Begrenzung bei 1 Prozent, welche genehmigungspflichtig ist
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) sind eingeschränkt erstattungsfähig. Brillenfassungen sind nicht beihilfefähig
  • Ambulante Kuren werden bei der Bundesbeihilfe grundsätzlich alle 4 Jahre erstattet. Erstattung 16 Euro pro Tag maximal 21 Tage
  • Rehabilitation alle 4 Jahre für max. 21 Tage erstattungsfähig Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig. Die Fahrtkosten werden bis zu 10 Euro erstattet
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig. Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung. Zuzahlung 10,00 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Gesonderte stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer ist mit einer Zuzahlung von 14,50 Euro pro Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr beihilfefähig

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz und mit Begründung max. bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (z.B. Edelmetall und Keramik) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Max. 2 Implantate pro Kiefer sind erstattungsfähig. In Ausnahmefällen max. 4 Implantate pro Kiefer
  • Zahnersatz in der Beamtenanwärterzeit sind nicht beihilfefähig
  • Große Brücken werden in der Bundesbeihilfe nicht erstattet
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr sowie bei schweren Anomalien erstattungsfähig

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (Zuschuss 125 Euro), Pflegegrad 2 (1.262 Euro), Pflegegrad 3 (1.775 Euro) und Pflegegrad 4 (1.775 Euro) und Pflegegrad 5 (2.005 Euro) erstattungsfähig zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind

Erstattungsbeispiele in der Beihilfe des Bundes

Durch die Veranschaulichung einiger Beispiele zur Erstattung in der Beihilfe möchten wir die Thematik verständlicher machen. Im besten Fall deckt ein geeigneter PKV-Tarif die Restkosten ab, sodass letztendlich keine Eigenleistung mehr notwendig ist.

Hörgeräte

Der Beihilfesatz beträgt 50 Prozent und es werden zwei hochwertige Hörgeräte bei der Bundesbeihilfe beantragt. Die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung liegen bei 2.200 Euro pro Ohr. Die Grenze der Beihilfe des Bundes beträgt insgesamt 1.500 Euro. Die Differenz beträgt 2.200 Euro.

Zahnersatz

Beim Knochenaufbau für die Setzung eines Implantats kommt ein Zahnarzthonorar (4-facher Satz) und Material- und Laborkosten von insgesamt 8.406,94 Euro zusammen. Wegen Überschreitung des 3,5-fachen Satzes wird der beihilfefähige Aufwand um 3.486,57 Euro gekürzt. Die Material- und Laborkosten sind in diesem Fall nur bis zu 60 Prozent beihilfefähig. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent übernimmt die Beihilfe 2.114,53 Euro.

Sehhilfe

Die Brille hat insgesamt 700 Euro gekostet. Aufgrund der Überschreitung des Höchstbeitrags für das Gestell und die Gläser erfolgt eine Kürzung der Beihilfe des Bundes. Der beihilfefähige Betrag beläuft sich auf 510 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent wird daher eine Erstattung in Höhe von 255 Euro gewährt.

Informationen zur Beihilfe (Formulare, Adressen, App etc.)

Die App Beihilfe Bund

Mit der App Beihilfe Bund können unproblematisch und zeitnah Anträge und Belege an die Beihilfestelle gesendet werden. Dafür musst du dich jedoch im Vorfeld registrieren. Die notwendigen Informationen findest du hier.

Adressen der Bundesbeihilfe

Relevante Formulare der Beihilfe Bund

Bearbeitungsdauer von Anträgen bei der Beihilfe des Bundes

  • Es kommt vermehrt zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Bearbeitung von Anträgen bei der Bundesbeihilfe
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