Beihilfe Niedersachsen 2024– Alle Infos!

20. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Beamten Beihilfe in Niedersachen 2024
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Alle wichtigen Informationen der Beihilfe Niedersachsen haben wir für dich zusammengefasst. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Zudem gehen wir auf die Leistungen der Beihilfe ein und wir zeigen dir wo du alle relevanten Formulare und die App (NLBV eBeihilfe App) der Beihilfe Niedersachsen findest.

Beihilfeanspruch Niedersachsen

Der Bemessungssatz (Stand 01.08.2023) ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte Pensionäre haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern das Einkommen des Vorvorkalenderjahres mit 20.000 Euro nicht überschritten wurde
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

Der Leistungskatalog der Beihilfe Niedersachsen

In diesem Abschnitt geben wir dir einen Überblick über den Leistungskatalog der Beihilfe Niedersachsen. Für genauere Informationen verweisen wir auf die aktuelle Beihilfeverordnung.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker sind bis zum Mindestsatz des beihilferechtlichen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker-Leistungen beihilfefähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro)
  • Medizinisch notwendige Transporte werden in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet. Eine Eigenbeteiligung von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) sind vorgeschrieben
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis beihilfefähig
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfekatalog und Höchstbeträge erstattet. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro)
  • Eine Begrenzung von 2 Prozent der Dienstbezüge (Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags) dient zur Begrenzung von Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Beförderungskosten. Bei chronisch Erkrankten liegt die Begrenzung bei 1 Prozent, welche genehmigungspflichtig ist
  • Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) exklusive Brillenfassung sind beihilfefähig
  • Ambulante Kuren werden bei der Beihilfe grundsätzlich alle 3 Jahre erstattet für maximal 21 Tage. Die Unterkunft ist mit 16 Euro pro Tag erstattungsfähig
  • Rehabilitation wird alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung (ohne An- und Abreise) ist für maximal 21 Tage beihilfefähig
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig. Die Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung mit einem Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz und mit Begründung max. bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Max. 4 Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig. Unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus
  • Zahnersatz ist beihilfefähig. Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder einer Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Jahren im öffentlichen Dienst
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig.
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (Zuschuss 125 Euro), bei Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 gelten maximal die Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen
  • Für Unterkunft und Verpflegung abzüglich Eigenanteil

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind

Pauschale Beihilfe in Niedersachsen

Ab dem 01.02.2024 steht beihilfeberechtigten Beamten die einmalige Möglichkeit offen, sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden. Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Im Allgemeinen:

  • Der Dienstherr zahlt bei einer Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (max. 50 Prozent des Höchstbeitrags der GKV)

Anspruchsberechtigte sind:

  • Bereits in der GKV versicherte Beamte
  • Neubeamte
  • Bedingung ist die unwiderrufliche Aufgabe des Anspruchs auf individuelle Beihilfe
  • Beim Wechsel des Dienstherrn ist Vorsicht geboten: Die pauschale Beihilfe endet an den Landesgrenzen und auch bei einem Wechsel zum Bund besteht kein Anspruch mehr darauf

Leistungen:

  • Die Leistungen in der GKV werden vom Gesetzgeber definiert und können auch gestrichen werden. Sie müssen gemäß dem Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein 

Beiträge:

  • GKV-Versicherte, die ein Einkommen um die Beitragsbemessungsgrenze haben, zahlen seit dem 01.01.2024 etwa 840 Euro. Selbst wenn sich der Dienstherr zur Hälfte am Beitrag beteiligt, dürfte die PKV-Restkostenversicherung in den meisten Fällen günstiger sein
  • Kinder sind beitragsfrei mitversichert

Pflegepflichtversicherung:

  • Die pauschale Beihilfe deckt nur die Krankenversicherung ab
  • Bei PKV-Versicherten übernimmt die Beihilfe in der Regel 70 Prozent, während gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte stets 50 Prozent erhalten. Der fehlende Prozentsatz muss durch eine private Pflegepflichtversicherung oder die soziale Pflegeversicherung abgedeckt werden

Informationen zur Beihilfe (Formulare, Adressen, App etc.)

Beihilfe App Niedersachen (NLBV eBeihilfe App)

Durch die Nutzung der Beihilfe-App des Landes Niedersachsen besteht die Möglichkeit, Anträge und Belege einfach und schnell an die Beihilfestelle zu senden. Um die App zu aktivieren, ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Adresse der Beihilfestelle in Hannover

Postanschrift:
Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung
30149 Hannover

Weitere Kontaktmöglichkeiten findest du bei der Beihilfe Niedersachsen.

Relevante Formulare Beihilfe Niedersachsen

Bearbeitungszeiten von Anträgen der Beihilfe Niedersachsen

  • Die aktuelle Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge ist auf der Webseite ersichtlich. Diese Informationen werden kontinuierlich aktualisiert, um stets aktuelle Angaben zur Verfügung zu stellen. Derzeit wird eine Bearbeitungszeit von etwa einem Monat angenommen (Stand 20.01.2024)

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