Beihilfe Hessen 2024 – Alle Informationen!

18. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Beamten Beihilfe in Hessen 2024
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Alle wichtigen Informationen der Beihilfe Hessen haben wir für dich zusammengefasst. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Außerdem gehen wir auf die Leistungen der Beihilfe ein und wir zeigen dir wo du alle relevanten Formulare und die App (eBeihilfe-App-He) des Landes Hessen findest.

Beihilfeanspruch Hessen

Der Bemessungssatz ist familienbezogen und beträgt einheitlich:

  • Beihilfeberechtigte haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent. Für stationäre Leistungen 65 Prozent. Je berücksichtigungsfähige Angehörige erhöht sich der Satz um 5 Prozent auf max. 70 Prozent und bei stationären Leistungen auf max. 85 Prozent.
  • Beamtenanwärter haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent sowie bei stationären Leistungen in Höhe von 85 Prozent. Gilt auch für berücksichtigungsfähige Ehepartner bzw. Lebenspartner sowie Kinder
  • Für Pensionäre erhöht sich der Beihilfesatz um 10 Prozent
  • Bei berücksichtigungsfähigen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner erhöht sich der Beihilfesatz um 5 Prozent, sofern das Einkommen des Vorvorkalenderjahres 21.816 Euro nicht übersteigt
  • Je berücksichtigungsfähiges Kind erhöht sich der Beihilfesatz um 5 Prozent

Die Leistungen der Beihilfe Hessen

Hier geben wir dir einen Überblick über die Leistungen der Beihilfe. Für detailliertere Informationen möchten wir auf die aktuelle gültige Beihilfeverordnung in Hessen verweisen.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind bis zum Höchstsatz gemäß Heilpraktikverträgen beihilfefähig
  • Medikamente, die schriftlich verordnet wurden und bis zu den Festbeiträgen der GKV erstattungsfähig sind, erfordern einen Eigenanteil von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro)
  • Die Beförderungskosten sind in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Transportmittel beihilfefähig. Der Eigenanteil beträgt 10 Euro je Fahrt
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfekatalog und Höchstbeträge erstattet. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro)
  • Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) exklusive Brillenfassungen bis zu den Höchstbeträgen beihilfefähig
  • Ambulante Kur nach einer erstmaligen Wartezeit von 3 Jahren. Danach grundsätzlich alle 4 Jahre. Unterbringung und Verpflegung mit maximal 16 Euro pro Tag für maximal 23 Tage erstattungsfähig
  • Ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen besteht alle 4 Jahre. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind für höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise)
  • Sanatoriums-Behandlungen sind im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung
  • Unterbringung im Zweibettzimmer ist beihilfefähig, wenn 18,90 Euro monatlich von Gehaltsbezügen abgezogen werden sowie mit einer Zuzahlung von 16 Euro pro Tag
  • Gesonderte wahlärztliche Behandlung im Rahmen der Höchstsätze mit einem monatlichen Gehaltsabzug von 18,90 Euro als Eigenbeteiligung

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz und mit Begründung max. bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (z.B. Edelmetall und Keramik) sind zu 50 Prozent beihilfefähig
  • Max. 2 Implantate pro Kiefer sind erstattungsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus
  • Zahnersatz als Beamtenanwärter beihilfefähig
  • Kieferorthopädische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden oder bei schweren Anomalien

Pflege

  • Häusliche Pflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (125 Euro Zuschuss), Pflegegrad 2 (770 Euro), Pflegegrad 3 (1.262 Euro), Pflegegrad 4 (1.775 Euro) und Pflegegrad 5 (2.005 Euro) erstattungsfähig
  • Unterkunft und Verpflegung abzüglich Eigenanteil

Auslandsreisen

  • Ein Kostenvergleich entfällt, wenn die Ausgaben für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz angefallen sind. Außerhalb Europas erst ab 1000 Euro Kosten

Informationen zur Beihilfe (Formulare, Adressen, App etc.)

Die eBeihilfe-App-He

Die Beihilfe App Hessen ermöglicht es leicht und schnell Anträge und Belege an die Beihilfestelle zu senden. Dafür muss man sich zuvor im eBeihilfe Portal registrieren.

Adresse der Beihilfestelle des Landes Hessen

Beihilfestelle des Landes Hessen
Kurt-Schumacher-Straße 2
34117 Kassel

Relevante Formulare der Beihilfe Hessen

Bearbeitungsdauer von Anträgen der Beihilfe Hessen

  • Die Beihilfestelle aktualisiert regelmäßig ihre Webseite, um die aktuelle Bearbeitungsdauer anzuzeigen. Dort wird aufgeführt, welche Anträge mit entsprechendem Datum gerade in Bearbeitung sind.

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